WEG-Reform – was Sie unbedingt beachten sollten

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Eigentümerversammlung.

Hier wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, dass Eigentümer auch ohne physische Präsenz an der Versammlung teilnehmen können. Dies ist besonders in Zeiten von Pandemien oder anderen Einschränkungen von großer Bedeutung. Auch die Beschlussfähigkeit der Versammlung wurde geändert. So ist die Eigentümerversammlung bereits ab dem ersten anwesenden Eigentümer beschlussfähig. Hierdurch könnten selbst umfangreiche und finanziell einschneidende Beschlüsse durch nur einen anwesenden Eigentümer getroffen werden.


Sie sollten sich eine Abwesenheit vielleicht 2-mal überlegen!

Für Eigentümergemeinschaften mit mehr als zehn Wohnungen besteht nun eine Verpflichtung zur Bestellung eines Verwalters, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht oder diese sich durch einen bestellten Sachverständigen fachlich anleiten und überwachen lassen. Dieser Verwalter muss über eine gewisse Qualifikation verfügen, sich jährlich weiterbilden und in der Lage sein, seine Tätigkeit nachweislich auszuüben. Bei einer Selbstverwaltung ohne entsprechende Anleitung und Überwachung können deshalb bei Fehlern Schadensersatzforderungen sowie entsprechende Haftungsrisiken und rechtliche Konsequenzen auf Eigentümer zukommen.


Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Instandhaltungsrücklage. Diese muss nun, optimalerweise anhand eines objektspezifischen Sanierungsplans, in angemessener Höhe auf einem separaten Konto angespart werden. Hier weist das WEG klar der Eigentümerversammlung bzw. dem Verwalter die Pflicht zu. Damit soll sichergestellt werden, dass für notwendige Reparaturen und Instandhaltungen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Sollten Liquiditätsengpässe oder Zahlungsausfälle aufgrund von unzureichenden Rücklagen auftreten und dadurch Vermögensschäden entstehen, können empfindliche Haftungsrisiken die Folge sein. 


Insgesamt bringt die WEG-Gesetz Novelle einige wichtige Änderungen mit sich, die für Eigentümer und Hausverwaltungen gleichermaßen von Bedeutung sind. Es ist zu begrüßen, dass unter anderem die Möglichkeiten zur digitalen Teilnahme an Eigentümerversammlungen geschaffen wurden und dass die Expertise von Fachleuten in den Verwaltungsbeirat einbezogen werden kann. Die Verpflichtung zur Bestellung eines qualifizierten Verwalters und die Erhöhung der Instandhaltungsrücklage sorgen für mehr Sicherheit und Kontinuität in der Verwaltung von Wohnanlagen.

Allerdings wird auch deutlich, dass eine kompetente Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften weiterhin von großer Bedeutung ist. Nur eine professionelle Verwaltung kann dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, dass die Finanzen der Gemeinschaft optimal verwaltet und solche neuen Änderungen stetig in die vielfältigen Bereiche der Verwaltung integriert werden.
Sollten Sie mehr über die Änderungen durch die WEG-Reform erfahren wollen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.